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Samstag, 8. Juni 2013

Richter in Karlsruhe zwingen die Regierung zum Handeln in Sachen Ehegattensplitting

    Foto: Sigurður Ólafsson/norden.org
                                                                                 


Die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften im Steuerrecht verstößt gegen das Grundgesetz. Diese Entscheidung teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag mit. Damit löst es eine neue Debatte um die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften aus.
 
Für Ehegatten gibt es die sogenannten Splitting-Tarife, die dazu führen, dass das Gesamteinkommen in einer Ehe unabhängig von der Verteilung besteuert wird. Bis jetzt war die Möglichkeit des Splittings für eingetragene Lebenspartnerschaften nicht möglich. Die Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes müssen rückwirkend zum 1. August 2001 geändert werden.

Die Bundesregierung teilt mit, dass sie das Urteil noch vor der Sommerpause in einem neuen Gesetz umsetzen will. Der Fraktionsvorsitzender von CDU/CSU Volker Kauder erklärt, dass bereits am Dienstag in der Fraktionssitzung der entsprechende Beschluss gefasst werden solle und am kommenden Freitag die erste Lesung stattfinden werde. Eine völlige Gleichstellung von Ehe und eingetragenen Lebenspartnerschaften schließt Kauder dennoch aus.  „Wir werden dieses Gesetzgebungsverfahren natürlich auch begleiten mit einer klaren Aussage, dass wir den besonderen Schutz von Ehe und Familie, wie er im Grundgesetz steht, auch in Zukunft bewahren wollen.“

Auch die SPD-Fraktion ist für eine schnelle Umsetzung des Urteils, so  der  Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion Thomas Oppermann. Seine Parteigenossin Christine Lambrecht, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion,  kritisiert, dass die Gesetzesänderung vom Bundesverfassungsgericht erzwungen werden musste: „Union und FDP hätten diesen Missstand schon längst und ohne Richterspruch beseitigen müssen. Stattdessen haben sie Bürgerinnen und Bürger dazu gezwungen, in langwierigen Prozessen alle Instanzen zu durchlaufen und ihr Recht einzuklagen.“

Das Urteil führt auch zu einer neuen Debatte über das Adoptionsrecht in Deutschland. Bisher kann nur ein Partner ein Kind adoptieren. Eine gemeinsame Adoption ist verboten.  Wollen beide Partner offiziell als Eltern gelten, muss der Umweg über die Stiefkindadoption genommen werden. Dabei ist es möglich, dass ein Lebenspartner das Kind des Anderen adoptiert. Dazu sagte CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt der "Augsburger Allgemeinen" allerdings:  „Es gibt überhaupt keinen Grund, über das Karlsruher Urteil noch hinauszugehen und etwa auch Adoptionen für Lebenspartnerschaften freizugeben". (kf)

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