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| Foto: Sigurður Ólafsson/norden.org |
Die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften im Steuerrecht verstößt gegen das Grundgesetz. Diese Entscheidung teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag mit. Damit löst es eine neue Debatte um die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften aus.
Für Ehegatten gibt es die sogenannten
Splitting-Tarife, die dazu führen, dass das Gesamteinkommen in einer Ehe
unabhängig von der Verteilung besteuert wird. Bis jetzt war die Möglichkeit des
Splittings für eingetragene Lebenspartnerschaften nicht möglich. Die
Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes müssen rückwirkend zum 1. August 2001
geändert werden.
Die Bundesregierung teilt mit, dass sie das Urteil
noch vor der Sommerpause in einem neuen Gesetz umsetzen will. Der
Fraktionsvorsitzender von CDU/CSU Volker Kauder erklärt, dass bereits am
Dienstag in der Fraktionssitzung der entsprechende Beschluss gefasst werden
solle und am kommenden Freitag die erste Lesung stattfinden werde. Eine völlige
Gleichstellung von Ehe und eingetragenen Lebenspartnerschaften schließt Kauder
dennoch aus. „Wir werden dieses
Gesetzgebungsverfahren natürlich auch begleiten mit einer klaren Aussage, dass
wir den besonderen Schutz von Ehe und Familie, wie er im Grundgesetz steht,
auch in Zukunft bewahren wollen.“
Auch die SPD-Fraktion ist für eine schnelle
Umsetzung des Urteils, so der Parlamentarische Geschäftsführer der
SPD-Bundestagsfraktion Thomas Oppermann. Seine Parteigenossin Christine
Lambrecht, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, kritisiert, dass die Gesetzesänderung vom
Bundesverfassungsgericht erzwungen werden musste: „Union und FDP hätten diesen
Missstand schon längst und ohne Richterspruch beseitigen müssen. Stattdessen
haben sie Bürgerinnen und Bürger dazu gezwungen, in langwierigen Prozessen alle
Instanzen zu durchlaufen und ihr Recht einzuklagen.“
Das Urteil führt auch zu einer neuen Debatte über
das Adoptionsrecht in Deutschland. Bisher kann nur ein Partner ein Kind
adoptieren. Eine gemeinsame Adoption ist verboten. Wollen beide Partner offiziell als Eltern
gelten, muss der Umweg über die Stiefkindadoption genommen werden. Dabei ist es
möglich, dass ein Lebenspartner das Kind des Anderen adoptiert. Dazu sagte
CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt der "Augsburger Allgemeinen"
allerdings: „Es gibt überhaupt keinen
Grund, über das Karlsruher Urteil noch hinauszugehen und etwa auch Adoptionen
für Lebenspartnerschaften freizugeben". (kf)

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